Wer nach Sylt reist, stößt früher oder später auf die Begriffe Kurkarte, Gästekarte oder Kurabgabe. Gemeint ist im Kern dasselbe: Urlaubsgäste zahlen einen Beitrag, mit dem die Gemeinden touristische Infrastruktur und Angebote auf der Insel finanzieren. Dazu gehören unter anderem gepflegte Strände, Strandübergänge, Promenaden, sanitäre Anlagen, Rettungsschwimmer und Veranstaltungen.

Doch was bedeutet das konkret für deinen Aufenthalt?
✔️ Kann man mit der Kurkarte kostenlos Bus fahren?
✔️ Wie hoch ist die Kurtaxe aktuell auf Sylt?
✔️ Welche Vergünstigungen bietet die Gästekarte?

Wie in fast allen deutschen Kur- und Erholungsorten wird auch in der gesamten Gemeinde Sylt eine Kurabgabe (ehemals Kurtaxe) erhoben. Die Fragen, die du dir jetzt wahrscheinlich noch stellst, sind, wo erhalte ich meine Gästekarte oder was sind überhaupt die Vorteile der Gästekarte? Die Gästekartenvorteile werden dir auch auf der Website von Sylt Tourismus-Service erklärt.

Bild: Marcus Noack

Die Höhe der Kurtaxe auf Sylt hängt davon ab, in welchem Inselort man sich aufhält und ob Haupt- oder Nebensaison ist. Wichtig: Auf Sylt gibt es keine einheitliche Kurabgabe für die gesamte Insel. Die jeweiligen Gemeinden legen ihre Sätze selbst fest.

Was ist die Kurkarte auf Sylt?

Die Kurkarte ist der Nachweis, dass Urlaubsgäste die fällige Kurabgabe auf Sylt entrichtet haben. Wer in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einer anderen Unterkunft übernachtet, erhält die Gästekarte in der Regel über den Gastgeber. Die Kurabgabe wird meist bei der Anreise oder im Rahmen der Buchung bezahlt. Die Gästekarte gilt auf der gesamten Insel. Damit können Gäste grundsätzlich auch Strandabschnitte in anderen Sylter Gemeinden besuchen. Für Tagesgäste gibt es eigene Tageskarten, die unter anderem an den Strandübergängen erhältlich sind. Der Begriff „Kurtaxe“ ist im Alltag zwar weit verbreitet. Offiziell sprechen die Sylter Gemeinden jedoch von der Kurabgabe.

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Sylt?

Die Kurabgabe unterscheidet sich je nach Gemeinde. In der Gemeinde Sylt, zu der unter anderem Westerland, Rantum, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum und Morsum gehören, beträgt sie 2026 für Übernachtungsgäste 4,10 Euro pro Tag in der Hauptsaison und 2,05 Euro pro Tag in der Nebensaison.

In anderen Inselorten gelten eigene Sätze:

OrtHauptsaisonNebensaison
List3,60 €1,80 €
Kampen4,00 €2,00 €
Wenningstedt-Braderup3,00 €1,50 €
Gemeinde Sylt4,10 €2,05 €
Hörnum4,10 €2,05 €

Die Saisonzeiten unterscheiden sich je nach Gemeinde. In der Gemeinde Sylt gilt die Hauptsaison beispielsweise vom 1. Mai bis zum 31. Oktober. In anderen Orten beginnen und enden Haupt- und Nebensaison zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wer länger auf Sylt bleibt oder mehrmals im Jahr auf die Insel reist, kann sich außerdem über eine Jahresgästekarte informieren. Sie kann sich insbesondere bei längeren Aufenthalten oder mehreren Reisen während der Hauptsaison lohnen.

Wer muss auf Sylt Kurtaxe zahlen?

Grundsätzlich müssen ortsfremde Personen die Kurabgabe entrichten, wenn sie auf Sylt übernachten und die Möglichkeit haben, touristische Einrichtungen und Angebote zu nutzen. Auch Tagesgäste, die ohne Übernachtung auf die Insel kommen und öffentliche Kur- und Erholungseinrichtungen nutzen können, unterliegen grundsätzlich der Kurabgabenpflicht. Die Kurabgabe ist dabei nicht davon abhängig, ob man tatsächlich jeden Tag an den Strand geht oder eine Veranstaltung besucht. Entscheidend ist, dass die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Einrichtungen und Angebote zu nutzen.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sind von der Kurabgabe befreit. Für Menschen mit einem Grad der Behinderung gelten je nach Voraussetzungen Ermäßigungen. Auch die jeweilige Begleitperson kann unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung befreit sein. Für Hunde wird keine Kurabgabe erhoben.

Was passiert mit dem Geld aus der Kurtaxe?

Die Kurabgabe ist kein Eintrittsgeld für den Strand. Sie dient vielmehr dazu, touristische Infrastruktur und Angebote zu finanzieren, die Besuchern auf Sylt zur Verfügung stehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die Pflege und Unterhaltung der Strände,
  • Strandübergänge und Promenaden,
  • öffentliche Toiletten und sanitäre Anlagen,
  • bewachte Badestrände und Rettungsschwimmer,
  • touristische Veranstaltungen,
  • weitere öffentliche Einrichtungen für Erholung und Freizeit.

In der Gemeinde Sylt wird ein erheblicher Teil der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der Kur- und Erholungseinrichtungen über die Kurabgabe finanziert. Die Abgabe ist damit ein wichtiger Bestandteil der touristischen Finanzierung auf der Insel.

Müssen Tagesgäste auf Sylt Kurtaxe zahlen?

Ja. Wer Sylt für einen Tagesausflug besucht und öffentliche Kur- und Erholungseinrichtungen nutzen kann, muss grundsätzlich ebenfalls eine Kurabgabe entrichten. Die Höhe der Tageskarte hängt vom jeweiligen Inselort und von der Saison ab. In der Gemeinde Sylt kostet die Tageskurabgabe 2026 4,10 Euro in der Hauptsaison und 2,05 Euro in der Nebensaison. In anderen Gemeinden gelten teilweise abweichende Preise. Die Tagesgästekarte kann unter anderem an den Strandübergängen erworben werden. Wer nur für einige Stunden auf der Insel ist, sollte die Regelungen des jeweiligen Aufenthaltsortes beachten.

Gilt die Kurkarte auf ganz Sylt?

Ja, die Gästekarte gilt grundsätzlich inselweit. Das bedeutet: Wer beispielsweise in Westerland übernachtet, kann mit seiner Gästekarte auch andere Strandabschnitte auf Sylt besuchen. Das ist insbesondere für Urlauber praktisch, die während ihres Aufenthalts zwischen Westerland, Wenningstedt, Kampen, List oder Hörnum unterwegs sind. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Vergünstigungen kann jedoch vom jeweiligen Angebot abhängen. Die Kurkarte ist daher in erster Linie der Nachweis der entrichteten Kurabgabe und nicht automatisch eine Rabattkarte für sämtliche touristischen Angebote der Insel.

Was ist der Unterschied zwischen Kurtaxe, Kurabgabe und Gästekarte?

Die drei Begriffe werden häufig durcheinandergebracht:

Kurtaxe beziehungsweise Kurabgabe bezeichnet den Geldbetrag, den Gäste für ihren Aufenthalt entrichten müssen.

Die Gästekarte oder Kurkarte ist der Nachweis, dass diese Abgabe bezahlt wurde.

Auf Sylt wird offiziell vor allem der Begriff Kurabgabe verwendet. Im alltäglichen Sprachgebrauch sprechen viele Urlauber weiterhin von der Kurtaxe oder der Kurkarte.

Das Wichtigste zur Kurkarte auf Sylt im Überblick

Wer auf Sylt Urlaub macht, sollte die Kurabgabe bei der Reiseplanung berücksichtigen. Übernachtungsgäste erhalten ihre Gästekarte normalerweise über die Unterkunft. Tagesgäste müssen eine entsprechende Tageskarte erwerben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem jeweiligen Inselort und der Saison. 2026 zahlen Erwachsene in der Hauptsaison je nach Gemeinde zwischen 3,00 und 4,10 Euro pro Tag. In der Nebensaison liegen die Sätze niedriger. Die Einnahmen fließen in die touristische Infrastruktur der Insel – von den Stränden und Strandübergängen bis zu öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen. Die Kurkarte ist damit weniger ein klassisches „Ticket für den Strand“ als vielmehr der sichtbare Nachweis eines Beitrags, mit dem ein Teil des touristischen Angebots auf Sylt finanziert wird.

Wer eine Reise nach Sylt plant, sollte deshalb vorab prüfen, welcher Kurabgabesatz am jeweiligen Urlaubsort gilt. Denn zwischen Westerland, List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum gibt es Unterschiede.

Erstveröffentlichung am: 06.06.2024

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